Lizenzvereinbarung zur Nutzung des
SPS Programmiersystems CoDeSys
Allgemeine
Bedingungen zur Überlassung der Software CoDeSys für Automatisierungszwecke
(Software Nutzungsvereinbarung)
Bitte lesen
Sie die nachstehende Software Nutzungsvereinbarung sorgfältig durch, bevor Sie
die gelieferte Software in Benutzung nehmen.
Die Ihnen
zur Verfügung gestellte Software CoDeSys ist urheberrechtlich geschützt. Die
nachstehenden Software Nutzungsvereinbarung gilt zwischen Ihnen als
Software-Anwender und der Firma 3S-Smart Software Solutions GmbH, 87439
Kempten. Durch die Installation des Programmpaketes erkennen Sie die
Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarungen an.
Sollten Sie
den nachstehenden Bedingungen nicht zustimmen, deinstallieren Sie die Software
CoDeSys unverzüglich und löschen Sie alle vorhandenen Kopien.
§ 1 Gegenstand der Lizenzvereinbarung
CoDeSys ist
ein Softwarepaket für die Programmierung, Diagnose und Inbetriebnahme von
SPS-Steuerungen.
Die Software
wird nicht verkauft, sondern im Umfang der nachstehenden Nutzungsrechte
lizenziert.
§ 2 Nutzungsrechte
2.1. Der Anwender erhält eine zeitlich
unbegrenzte, einfache und nicht übertragbare Nutzungslizenz an der gelieferten
Software.
2.2. Es ist nicht gestattet, die
gelieferte Software zu verändern, zu modifizieren, zu disassemblieren, zu
dekompilieren oder andere Verfahren des Reverse-Engineering anzuwenden oder
diese Aufgaben Dritten zu überlassen.
Alle weitergehenden Rechte zur Nutzung und Verwertung des Programmpaketes
bleiben der Firma 3S-Smart Software Solutions GmbH vorbehalten.
2.3. Der Anwender kann von der gelieferten Software Sicherungskopien anfertigen.
2.4. Der Anwender darf, sofern er den
sonstigen Bestimmungen dieser Nutzungsvereinbarung zustimmt, das CoDeSys
Programmiertool gebührenfrei nutzen. Nichtsdestotrotz verbleiben alle
weitergehenden Rechte zur Nutzung und Verwertung des Programmpaketes bei der
Firma 3S-Smart Software Solutions GmbH. Der Hersteller behält es sich vor,
zukünftig, für neuere Versionen von CoDeSys, Lizenzgebühren zu erheben.
§ 1 Gewährleistung
1.1. 3S-Smart Software Solutions GmbH
gewährleistet für das Programmiersystem CoDeSys im Wesentlichen die in der
Produkthilfe beschriebene Funktionalität. Es gelten die nachfolgenden
Einschränkungen.
1.2. Es gilt als vereinbart und der
Anwender erkennt an, dass es nach dem aktuellen Stand des Wissens und der
Technik nicht möglich ist, Software so zu erstellen, dass sie unter allen
Anwendungsbedingungen fehlerfrei arbeitet. Weitergehende Gewährleistungen sind
ausgeschlossen. Insbesondere besteht keine Gewähr dafür, dass das Programmpaket
den Anforderungen des Anwenders genügt, dem von ihm beabsichtigten Zweck
erfüllt und mit allen anderen von ihm ausgewählten Programmen zusammenarbeitet,
sofern nicht explizit Schnittstellen zu diesen Programmen vertraglich
vereinbart sind.
1.3. Der Anwender hat die zur Verfügung
gestellte Software unverzüglich zu untersuchen, ihre bestimmungsgemäße
Brauchbarkeit festzustellen und alle anfänglichen oder später auftretenden
Fehler derart und detailliert zu rügen, dass der Fehler von der 3S-Smart
Software Solutions GmbH reproduzierbar ist. Er verpflichtet sich dazu,
Unterlagen über Art und Auftreten des Fehlers zur Verfügung zu stellen und
somit bei der Eingrenzung und Behebung von Fehlern mitzuwirken. Der Anwender
trägt die alleinige Verantwortung für die Auswahl, die Installation und die
Nutzung sowie für die damit beabsichtigten Ergebnisse. 3S-Smart Software
Solutions GmbH übernimmt keine Gewährleistung für Fehler, die durch
(a)
unsachgemäße
oder unzureichende Wartung oder Parametrierung,
(b)
den
Betrieb außerhalb der für das Produkt geltende Spezifikation
(c)
unsachgemäße
Vorbereitung und Wartung des Installationsortes oder
(d)
das
Zusammenspiel mit von uns nicht freigegebener Hard- oder Software
verursacht werden.
In Ländern, in denen die vorstehenden
Gewährleistungsbeschränkungen nicht zulässig sind, ist jede rechtlich zwingende
gesetzliche Gewährleistung auf eine einjährige Verjährungsfrist beschränkt.
Eine besondere Garantie, aus der sich darüber hinausgehende
Rechte ergeben könnten, wird nicht übernommen.
1.4. Vom Anwender mitgeteilte Mängel der
überlassenen Software (einschließlich Mängel der mitgelieferten
Programmbeschreibung und sonstiger Unterlagen) werden von 3S-Smart Software
Solutions GmbH innerhalb angemessener Zeit behoben. Das geschieht nach Wahl von
3S-Smart Software Solutions GmbH durch kostenfreie Nachbesserung oder
Ersatzlieferung.
§ 2 Haftung
3S-Smart Software Solutions GmbH haftet für keinerlei Schäden, die von
3S-Smart Software Solutions Software-Produkten verursacht wurden, ausgenommen
sind Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Ebenfalls ausgeschlossen ist die
Haftung für Datenverlust, Produktionsausfall, Nutzungsausfall, mittelbare
Schäden, spezielle Neben- oder Folgeschäden oder jedwede andere Schäden,
ungeachtet dessen, ob diese auf Vertrags-, Delikts- oder andere
Rechtsgrundsätze gestützt sind.
Diese Haftungsbeschränkung gilt für jede Haftung, gleich aus welchem
Rechtsgrund, insbesondere auch für eine Haftung aufgrund der Verletzung
vorvertraglicher oder nebenvertraglicher Pflichten. Ausgenommen hiervon sind
lediglich die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie eine Haftung für
zugesicherte Eigenschaften, soweit die Zusicherung dazu bestimmt war, den
Anwender gerade vor dem eingetretenen Schaden zu schützen.
Vor der Inbetriebnahme von mit dem Programmiersystem CoDeSys erstellten
Applikationen ist der Anwender verpflichtet ausreichende Tests in einer
sicheren Umgebung durchzuführen. Darüber hinaus muss der Anwender angemessene
Sicherheitsvorkehrungen zum Schutze seiner Daten und anderer Software treffen,
insbesondere Sicherungskopien in solchen zeitlichen Abständen anzufertigen, wie
sie in seinem Tätigkeitsbereich bei Beachtung der Sorgfalt üblich sind. Für den
Verlust von Daten, der bei Beachtung dieser Verpflichtung vermeidbar gewesen
wäre, haftet 3S-Smart Software Solutions GmbH nicht.
§ 3 Kündigung der Vereinbarung
Diese Nutzungsvereinbarung
bedarf keiner Kündigung, sondern endet mit sofortiger Wirkung, sobald der
Anwender die Software von 3S-Smart Software Solutions deinstallieren und alle
vorhandenen Kopien löscht.
§ 4 Geltendes Recht
Für diese Nutzungsvereinbarung gilt deutsches Recht.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Verbindung
mit dieser Nutzungsvereinbarung ist Kempten.
§ 5 Salvatorische Klausel
Sollte eine
Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag
eine Lücke enthalten, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon
nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der
Lücke soll eine Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten
kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder, hätten sie den Punkt
bedacht, gewollt hätten.